Die Reha Praxis Stadtkrone Ost hat die Qualifikation zur Ausübung von Heilmethoden innerhalb der Physiotherapie „OHNE“ ärztliche Verordnung.
Mit dieser Zulassung dürfen Physiotherapeuten Patienten annehmen, untersuchen und behandeln, ohne ärztliche Voruntersuchung. Auch dürfen die Physiotherapeuten die Behandlungen fortführen, wenn das ärztliche Rezept beendet ist.
Bei einer Weiterführung der physiotherapeutischen Behandlung kann der sektorale Heilpraktiker selbst entscheiden welche Therapie für den Patienten geeignet wäre.
Die Kosten die für diese Art von Therapie anfallen würden, können von den Privat- Krankenkassen übernommen werden.
Die gesetzlich versicherten Patienten können bei einem geringen monatlichen Beitrag diese Leistungen bei ihrer Krankenkasse in ihren Leistungskatalog mit aufnehmen. Nicht jede Krankenkasse bietet diese Leistungen aber an.
Diese Behandlungen können aber auch von Privatpatienten und gesetzlich Versicherten Patienten privat gezahlt werden.